Gerichtsgutachten:Der Sachverständige tritt entweder als Beweismittel oder als Gehilfe des Gerichts auf.
![](../leer.gif)
Behauptet eine Partei beispielsweise ein technisches Gebrechen, das der Richter wegen technischer Fachkompetenz nicht beurteilen kann, muß der Sachverständige als Beweismittel auftreten und das technische Gebrechen bestätigen.
![](../leer.gif)
Der Sachverständige unterstützt das Gericht als Gehilfe beispielsweise bei der Befragung eines Zeugen über technische Details.
![](../leer.gif)
Die Honorierung des Sachverständigen erfolgt nach dem Gebührenanspruchsgesetz.
Privatgutachten:
Gutachten, die nicht von einem Gericht beauftragt werden.
![](../leer.gif)
Privatpersonen, Unternehmer, Firmen, Gebietskörperschaften, kurz alle natürlichen oder juristischen Personen können Auftraggeber von Privatgutachten sein.
![](../leer.gif)
Fragestellung und Honorarbasis werden gemeinsam zwischen Auftraggeber und Sachverständigen festgelegt.